AGB – Gutscheine & Kochkurse
Veranstalter im Sinne dieser AGB ist das Thai Restaurant Samui, Kuhlenwall 54, 47051 Duisburg.
Der Veranstalter kann sich zur Durchführung der Leistungen einer von ihm beauftragten Person bedienen.
1. Art der Gutscheine
Der Veranstalter bietet
a) allgemeine Kochkurs-Gutscheine (nicht termingebunden) sowie
b) terminbezogene Gutscheine für konkrete Kochkurse (mit festem Datum) an.
2. Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Kochkursen erfolgt per Anfrage. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Veranstalters zustande. Erst mit Bestätigung und Zahlungseingang ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert.
3. Allgemeine Kochkurs-Gutscheine (nicht termingebunden)
Allgemeine Kochkurs-Gutscheine berechtigen zur Teilnahme an einem offenen Kochkurs nach Wahl des Kunden für die jeweils angegebene Personenzahl und den ausgewiesenen Leistungsumfang.
Diese Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.
Eine Auszahlung oder Rückerstattung des Gutscheinwertes – unabhängig von der Zahlungsart – ist ausgeschlossen.
4. Terminbezogene Gutscheine (konkrete Terminreservierungen)
Terminbezogene Gutscheine berechtigen ausschließlich zur Teilnahme an dem auf dem Gutschein angegebenen Kochkurs zu dem konkret genannten Termin.
Diese Gutscheine sind ausschließlich für den ausgewiesenen Termin gültig und nicht auf andere Termine übertragbar.
5. Umwandlung allgemeiner Gutscheine in Tickets
Mit der verbindlichen Anmeldung zu einem konkreten Kochkurstermin wird ein allgemeiner Kochkurs-Gutschein in eine terminbezogene Teilnahmeberechtigung (Ticket) für diesen Kurs umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für den Gutschein die Bedingungen für terminbezogene Gutscheine.
6. Stornierung / Nichterscheinen (48-Stunden-Regel)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn möglich.
Bei Absage unter 48 Stunden vor Kursbeginn oder Nichterscheinen – auch im Krankheitsfall – gilt das Ticket als eingelöst. Ein Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung besteht nicht. Der zugehörige Gutscheincode wird in diesem Fall als verbraucht gekennzeichnet.
7. Gutschein als Ticket am Veranstaltungstag
Der Gutschein gilt am Veranstaltungstag als persönliches Teilnahme-Ticket und ist vor Kursbeginn dem Veranstalter oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen. Der Gutschein wird eingesammelt.
Wird der Gutschein nicht vorgelegt, ist die Kursgebühr vor Ort zu entrichten.
8. Trennung Restaurant-Gutscheine / Kochkurs-Gutscheine
Restaurant-Gutscheine und Kochkurs-Gutscheine sind getrennte Gutscheintypen und nicht miteinander verrechenbar.
9. Keine Kombination mit Rabatten
Eine Kombination von Gutscheinen mit Rabatten, Sonderaktionen oder sonstigen Preisnachlässen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.